Juli 1992 |
920712 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Auseinandersetzungen um die Erdgaslieferungen in Ostdeutschland (920218) zwischen der Verbundnetz Gas AG (VNG) und der Wintershall Erdgas Handelshaus GmbH (WIEH) haben sich verschärft. Das Bundeskartellamt will die VNG nunmehr zwingen, das eigene Leitungsnetz auch anderen Gasversorgungsunternehmen sowie Gasverbrauchern zur Verfügung zu stellen. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes "sei es nach dem Wettbewerbsgesetz Mißbrauch von Marktmacht, wenn ein Versorger einen anderen unbillig behindert, indem es die Durchleitung von Strom und Gas zu angemessenen Bedingungen behindert", faßt die Frankfurter Allgemeine (2.7.) die Position des Wettbewerbshüters zusammen. Die VNG ihrerseits werde gegen einen entsprechenden Beschluß des Kartellamtes mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen.
Hintergrund des schwelenden Streites zwischen
VNG und WIEH ist die Auseinandersetzung zwischen BASF und Ruhrgas
AG, Mehrheitsaktionär der VNG, um den künftigen deutschen
Gasmarkt. BASF will die marktbeherrschende Position der Ruhrgas
brechen (SZ, 2.7.; FAZ, 2.7.; Handelsblatt, 2.7.; FR, 2.7.).