Februar 1993 |
930201 |
ENERGIE-CHRONIK |
Auch im Februar widersetzten sich einige wenige Kommunen dem Kompromiß im Streit um die Stromversorgung in den neuen Bundesländern, auf den sich die Vertreter beider Seiten im Dezember geeinigt haben. Als "Hardliner" gelten besonders die thüringischen Gemeinden Bad Salzungen und Heiligenstadt. Damit ist die Verwirklichung des Kompromisses weiterhin ungewiß. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Beteiligten eine Fristverlängerung gewährt: Bis 1. März sollten sie entscheiden, ob sie dem außergerichtlichen Vergleichsvorschlag zustimmen. Diese Frist verstrich ergebnislos (SZ, 19.2.; FR, 26.2.; siehe auch 930101).
Das Bundesverfassungsgericht hat sich Anfang Februar für die Annahme des Kompromisses eingesetzt. In einem Brief an den Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, Jürgen Gnauck, warnte Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Bockenförde vor einem Scheitern des Vergleichs. In diesem Falle könne der Aufbau von Stadtwerken "erheblich verzögert" und "in manchen Fällen letztlich sogar verhindert" werden (SZ, 4.2.; Zeit, 5.2.).
Für die Süddeutsche Zeitung (11.2.)
wird die Auseinandersetzung durch den hinhaltenden Widerstand
der Thüringer Gemeinden "zunehmend zur Posse, in der
übergeordnete Aspekte offenbar keine Rolle mehr spielen".