März 1993

930307

ENERGIE-CHRONIK


Absatz mitteldeutscher Braunkohle und Kraftwerk Lippendorf gesichert

Der Bau des Kraftwerks Lippendorf bei Leipzig und ein entsprechender Absatz der mitteldeutschen Braunkohle können jetzt als gesichert gelten. Die Vereinigten Mitteldeutschen Braunkohlewerke (Mibrag) unterzeichneten im März zwei auf 40 Jahre befristete Lieferverträge mit einem Konsortium aus Bayernwerk, Badenwerk und EVS sowie der ostdeutschen Veag. Danach wird die Mibrag in den nächsten 40 Jahren bis zu 20 Millionen t Rohbraunkohle jährlich für die beiden 800-MW-Blöcke des geplanten Kraftwerks Lippendorf liefern, die jeweils einer der beiden Vertragspartner errichtet und die 1999 bzw. im Jahr 2000 in Betrieb gehen sollen. An den Gesprächen beteiligt waren auch Vertreter der Treuhand, die noch immer die Anteile von Veag und Mibrag besitzt, sowie des anglo-amerikanischen Konsortiums NRG Energy/Powergen, mit dem die Treuhand derzeit exklusiv über den Verkauf der Mibrag verhandelt (Handelsblatt, 10.3.; FAZ, 10.3.; siehe auch 921104 u. 930104).

Angebot für Laubag-Privatisierung vorgelegt

Ein Konsortium um die Rheinbraun AG hat der Treuhand ein Milliarden-Konzept zur Privatisierung der Lausitzer Braunkohlen AG (Laubag) vorgelegt. An der neu zu gründenden Braunkohlenwerke Brandenburg-Sachsen AG (BBS) wollen sich die RWE-Tochter Rheinbraun mit 51 %, Bayernwerk mit 15 % und RWE Energie mit 4 % beteiligen. Die BBS soll die wettbewerbsfähigen Förder- und Veredlungsbetriebe der Laubag übernehmen und bis zu 15 000 Arbeitsplätze sichern. Wie ein Rheinbraun-Sprecher am 17.3. weiter mitteilte, sei das Konsortium nach wie vor auch an einer Übernahme der Mibrag interessiert (Tagesspiegel, 18.3.; siehe auch PresseBLICK 6/92, 7/92 u. 9/92).

VEAG baut sechs 800-MW-Blöcke

Der Aufsichtsrat der VEAG gab am 11.3. grünes Licht für den Bau von sechs 800-MW-Blöcken in den Braunkohlekraftwerken Boxberg, Schwarze Pumpe und Lippendorf. Die beiden erstgenannten Kraftwerke in der Lausitz sollen ab 1997 ans Netz gehen (Berliner Zeitung, 13.3.).