Juni 1993

930605

ENERGIE-CHRONIK


Gericht sieht keine generelle Verpflichtung für die Durchleitung von Gas

Der Kartellsenat des Berliner Kammergerichts hat am 9.6. eine Verfügung des Bundeskartellamts aufgehoben, mit der die Verbundnetz Gas AG (VNG) verpflichtet wurde, Erdgas der Wintershall Erdgas Handelshaus GmbH (WIEH) durch ihr Leitungsnetz an einen WIEH-Kunden (Papierfabrik Weißenborn) zu leiten. Dem Urteil zufolge kann das Bundeskartellamt kein Energieunternehmen generell verpflichten, Verhandlungen über die Durchleitung aufzunehmen. Es ist damit auch für die Stromwirtschaft von Bedeutung. Das Bundeskartellamt wird voraussichtlich Berufung einlegen. Die Verfügung des Bundeskartellamts vom 29.6.1992 war Anfang November 1992 bereits von der sächsischen Landeskartellbehörde als unzulässig bezeichnet worden (FAZ, 3.6.; Handelsblatt, 11.6.: siehe auch 921105).