Juni 1993 |
930605 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Kartellsenat des Berliner Kammergerichts
hat am 9.6. eine Verfügung des Bundeskartellamts aufgehoben,
mit der die Verbundnetz Gas AG (VNG) verpflichtet wurde, Erdgas
der Wintershall Erdgas Handelshaus GmbH (WIEH) durch ihr Leitungsnetz
an einen WIEH-Kunden (Papierfabrik Weißenborn) zu leiten.
Dem Urteil zufolge kann das Bundeskartellamt kein Energieunternehmen
generell verpflichten, Verhandlungen über die Durchleitung
aufzunehmen. Es ist damit auch für die Stromwirtschaft von
Bedeutung. Das Bundeskartellamt wird voraussichtlich Berufung
einlegen. Die Verfügung des Bundeskartellamts vom 29.6.1992
war Anfang November 1992 bereits von der sächsischen Landeskartellbehörde
als unzulässig bezeichnet worden (FAZ, 3.6.; Handelsblatt,
11.6.: siehe auch 921105).