Juli 1993

930705

ENERGIE-CHRONIK


Badenwerk und EVS dürfen fusionieren

Obwohl die Wettbewerbshüter generell dem Zusammengehen von Stromversorgern eher skeptisch gegenüberstehen, spricht aus rechtlicher Sicht nach dem Urteil des Bundeskartellamtes nichts gegen die Fusion der Badenwerk AG und der Energie-Versorgung Schwaben AG (EVS). Ausschlaggebend für diese Rechtsauffassung ist die Tatsache, daß beide Unternehmen im wesentlichen die gleichen Aktionäre haben. Gleichzeitig stellte das Amt jedoch klar, daß der Beitritt weiterer Unternehmen wiederum einer kartellrechtlichen Überprüfung bedarf (SZ, 8.7.; Handelsblatt, 5.7. u. 8.7.; FR, 8.7.; Stuttgarter Zeitung, 8.7.).

Die Technischen Werke der Stadt Stuttgart, so das Handelsblatt (28.6), beabsichtigen dem Zusammenschluß möglichst kurzfristig, genannt wird das Jahr 1994, beizutreten. Offen sein soll eine mögliche operative Holding auch für weitere Energieversorger, genannt werden u. a. die Mannheimer Versorgungs- und Verkehrsbetriebe mbH (MVV).

Über die Führung nach dem Zusammenschluß ist bereits entschieden

Wie die Wirtschaftswoche (16.7) meldet, ist über die künftige Führung des Unternehmens nach dem Zusammenschluß von Badenwerk und EVS bereits im Vorfeld eine Einigung erzielt worden, die diese theoretisch bis ins Jahr 2007 regelt. Danach wird der EVS-Vorstandsvorsitzende Wilfried Steuer Chef des Unternehmens. 1998, nach Steuers Pensionierung, wird, so meldet das Blatt, Gerhard Goll nachfolgen. Der erst 51jährige könnte diese Position bis 2007 innehaben. Goll wechselt im Oktober dieses Jahres von der Landeskreditbank Baden-Württemberg auf den Chefsessel des Badenwerkes. "Der Kampf um die Führung des künftigen Energieriesen im Südwesten endet mit der Kapitulation der SPD und Freude bei der CDU und den Freunden der Kernenergie", hebt die Wirtschaftswoche (16.7) in diesem Zusammenhang auf die Parteizugehörigkeit und energiewirtschaftliche Haltung beider ab.