Oktober 1993

931014

ENERGIE-CHRONIK


Kartellamts-Verfahren gegen Gasversorger

Das Bundeskartellamt hat Bedenken gegen einen neuen Demarkationsvertrag zwischen Ruhrgas AG und Thyssengas GmbH angemeldet und will ihn anhand des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts überprüfen. Stein des Anstoßes ist, daß beide Unternehmen nicht nur ihre Versorgungsgebiete abgrenzen, sondern darüber hinaus vereinbaren, wer von ihnen jeweils bestimmte große Industriekunden versorgen darf. Außerdem haben sie vereinbart, bestimmte Gebiete und große Einzelkunden je zur Hälfte gemeinsam zu versorgen (SZ, 8.10.).