Dezember 1993

931215

ENERGIE-CHRONIK


In Morsleben dürfen auch nukleare Abfälle aus Westdeutschland endgelagert werden

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat am 13.12. entschieden, daß im bisher einzigen deutschen Endlager für schwach- bis mittelradioaktive Abfälle in Morsleben auch Abfälle aus den westlichen Bundesländern endgelagert werden dürfen. Das Gericht wies damit einen Eilantrag der Rechtsanwältin Claudia Fittkow zurück, die Einlagerung radioaktiver Abfälle aus den alten Bundesländern in dem ehemaligen DDR-Endlager vorläufig zu unterbinden. Es sah auch "keine Anhaltspunkte für manifeste Sicherheitsmängel", die eine Schließung des Endlagers erforderlich machen würden. Bundesumweltminister Töpfer kündigte an, daß in Kürze in Abstimmung mit dem Land Sachsen-Anhalt die Wiederaufnahme der Einlagerung von Abfällen in Morsleben erfolgen werde. Töpfer hatte mit seinem Magdeburger Kollegen Wolfgang Rauls (FDP) im November vereinbart, die Entscheidung des Gerichts als bindend anzusehen (FR, 20.12.; siehe auch 931114).

Die SPD hat in einer von ihr beantragten Aktuellen Stunde im Bundestag am 2.12. die vorläufige Stillegung des Endlagers Morsleben und ein neues Genehmigungsverfahren verlangt. Ihr Abgeordnter Dietmar Schütz warf der Bundesregierung vor, sie mache mit der Übernahme der Betriebsgenehmigung der früheren DDR den "billigen Versuch", vom Entsorgungsnotstand der deutschen Kernenergiewirtschaft abzulenken (DPA, 2.12.).