Juni 1994 |
940602 |
ENERGIE-CHRONIK |
Eine endgültige Lösung des Stromstreits in den neuen Bundesländern ist noch immer nicht in Sicht. Nach Darstellung des Handelsblatts (7.6.) haben sich die Fronten zwischen den ostdeutschen Kommunen und den Energieversorgungsunternehmen RWE Energie, PreussenElektra und Bayernwerk mittlerweile sogar verhärtet. Der Sprecher der Kommunalkommission, Michael Weber, werfe den großen EVU eine "Blockadehaltung" vor. Der Chefjustitiar von RWE Energie, Ulrich Mutschler, beschuldige die Kommunen seinerseits, "eine Grundsatzdebatte zur Nachbesserung des Stromvergleichs" entfachen zu wollen (siehe auch 940404).
Strittig sind nach dieser Darstellung noch folgende Fragen: Wem steht das Geschäftsergebnis der Regionalversorger ab dem Stichtag zu? Gilt der auf Anregung des Bundesverfassungsgerichts getroffene Vergleich auch für Kommunen, die nicht geklagt haben? Müssen die Regionalversorger Konzessionsabgaben an die Kommunen zahlen? Welche Aktienanteile weist die Treuhand den Kommunen am jeweiligen Regionalversorger zu? Wie wird das Stromvermögen entflochten?
Die Süddeutsche Zeitung (8.6.) nennt
als weiteren Streitpunkt die Vereinbarung, wonach die Stadtwerke
nur 30 Prozent ihres Strombedarfs selbst erzeugen und 70 Prozent
vom Regionalversorger beziehen sollen. Einige Regionalversorger
wollten diese Regelung in den Stromlieferverträgen verbindlich
festgeschrieben haben, während sich diese Klausel nach Ansicht
des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) nur auf die durchschnittliche
Abnahmemenge in sämtlichen neuen Bundesländern beziehen
könne.