Juli 1994 |
940702 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Monopolkommission hat in ihrem zehnten Hauptgutachten erneut für mehr Wettbewerb in der Energiewirtschaft plädiert. Das Gutachten, das am 7.7. in Bonn vorgestellt wurde, unterstützt die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums, die eine Abschaffung des Gebietsschutzes der Stromversorger vorsehen und eine Durchleitungsregelung anstreben. Zumindest Produktion und Verkauf von Strom müßten wettbewerblich organisiert werden. Staatlicher Regulierung bedürfe nur der Bereich Übertragung und Verteilung. Die Monopolkommission hat nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Auftrag, den Stand der Unternehmenskonzentration und ihre Entwicklung unter wirtschafts- und wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten zu beurteilen. Sie legt alle zwei Jahre Hauptgutachten und in unregelmäßigen Abständen Sondergutachten vor (FAZ, 8.7.; SZ, 8.7.).
Die Süddeutsche Zeitung (11.7.) verwies angesichts der Vorschläge der Monopolkommission auf die mangelnde Bereitschaft Frankreichs und anderer Staaten, die eigenen Energiemärkte zu liberalisieren. Unter diesen Umständen sei es erstaunlich, daß die Kommission eine einseitige Marktöffnung befürworte und so die deutschen Versorgungsunternehmen in ein ungleiches Rennen schicken wolle. "Der Rat der Monopolkommission würde gut zu einer geschlossenen Volkswirtschaft passen, wo Außeneinflüsse keine Rolle spielen. Angesichts offener Grenzen müßte er jedoch die heimischen Versorger in arge Bedrängnis bringen, gegen die sie sich nicht adäquat wehren können."