Juli 1994

940714

ENERGIE-CHRONIK


Niedersachsen muß Schadenersatz für Stillstand in Gorleben leisten

Das Land Niedersachsen muß dem Bund Ersatz für die Schäden leisten, die diesem durch den Stillstand der Arbeiten am Schacht 2 des Erkundungsbergwerks Gorleben vom 6.10.1990 bis 20.2.1991 entstanden sind. So entschied am 29.7. das Landgericht Hannover. Die Zwangspause war durch den Einspruch eines Grundeigentümers entstanden, dem das Bergamt Celle aufschiebende Wirkung zugebilligt hatte. Für diese aufschiebende Wirkung gab es nach Feststellung des Gerichts jedoch keine rechtliche Grundlage. Über die Höhe der Ansprüche ist noch nicht entschieden worden. Sie wird vom Bund mit zehn Millionen Mark beziffert (FAZ, 30.7.; siehe auch 940311).