Oktober 1994 |
941014 |
ENERGIE-CHRONIK |
Nicht weiter verfolgt wird ein Verfahren
vor dem Bundesverfassungsgericht, das Bundesumweltminister Klaus
Töpfer (CDU) im Februar 1992 wegen Nichtbefolgung einer bundesaufsichtlichen
Weisung durch das Land Hessen angestrengt hat. Der ehemalige hessische
Umweltminister Joschka Fischer (Grüne) war damals einer Weisung
Töpfers zur Genehmigung des "Leerfahrens" der Mischoxid-Fertigung
im Hanauer Brennelementewerk nicht innerhalb der gesetzten Frist
nachgekommen. Töpfer hatte daraufhin Klage beim Bundesverfassungsgericht
eingereicht, um feststellen zu lassen, daß sich das Land
Hessen verfassungswidrig verhalten habe. Die Einstellung des Verfahrens
wurde vom hessischen Umweltministerium am 18.10. bekanntgegeben.
Schon Ende Juni hatte Töpfers Anwalt dem Bundesverfassungsgericht
mitgeteilt, daß die Bundesregierung nicht mehr auf einer
höchstrichterlichen Entscheidung bestehe (FR, 19.10.; Welt,
19.10.; siehe auch 920201).