November 1994 |
941113 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Land Niedersachsen hat beim Bundesverfassungsgericht
eine Normenkontrollklage gegen das "Gesetz zur Sicherung
des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung
des Atomgesetzes und des Stromeinsparungsgesetzes" (Energie-Artikelgesetz)
eingereicht. Ministerpräsident Gerhard Schröder (SPD)
hatte die Klage im Juli angekündigt, falls Bundespräsident
Roman Herzog das Artikelgesetz unterschreibe, das der Bundestag
damals ohne Zustimmung des Bundesrats beschlossen hatte. Wie Prof.
Hans-Dieter Schneider als Prozeßbeauftragter erläuterte,
macht das Land einen Verstoß gegen Artikel 85 des Grundgesetzes
geltend, wonach der Bund allgemeine Verwaltungsvorschriften nur
mit Zustimmung der Länder erlassen dürfe: Im atomrechtlichen
Teil des Gesetzes werde der Bundesumweltminister ermächtigt,
"Leitlinien" über die Voraussetzungen für
die Genehmigung neuer Kernkraftwerke zu erlassen. Diese Leitlinien
seien aber nichts anderes als allgemeine Verwaltungsvorschriften
(Handelsblatt, 12.11., FR, 12.11.; siehe auch
940713).