November 1994

941113

ENERGIE-CHRONIK


Niedersachsen reicht Klage gegen Energie-Artikelgesetz ein

Das Land Niedersachsen hat beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage gegen das "Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinsparungsgesetzes" (Energie-Artikelgesetz) eingereicht. Ministerpräsident Gerhard Schröder (SPD) hatte die Klage im Juli angekündigt, falls Bundespräsident Roman Herzog das Artikelgesetz unterschreibe, das der Bundestag damals ohne Zustimmung des Bundesrats beschlossen hatte. Wie Prof. Hans-Dieter Schneider als Prozeßbeauftragter erläuterte, macht das Land einen Verstoß gegen Artikel 85 des Grundgesetzes geltend, wonach der Bund allgemeine Verwaltungsvorschriften nur mit Zustimmung der Länder erlassen dürfe: Im atomrechtlichen Teil des Gesetzes werde der Bundesumweltminister ermächtigt, "Leitlinien" über die Voraussetzungen für die Genehmigung neuer Kernkraftwerke zu erlassen. Diese Leitlinien seien aber nichts anderes als allgemeine Verwaltungsvorschriften (Handelsblatt, 12.11., FR, 12.11.; siehe auch 940713).