November 1994

941118

ENERGIE-CHRONIK


"Stromeinspeisungsgesetz ist verfassungsrechtlich nicht haltbar"

Das Stromeinspeisungsgesetz vom 1.1.1991 läuft auf eine verfassungsrechtlich nicht haltbare Subventionierung der erneuerbaren Energien hinaus. Zu diesem Schluß gelangt der Jurist Hans-Wolfgang Arndt, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Mannheim, in einem Gutachten für die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW). Nach Ansicht des Juristen müßte die vom Gesetzgeber beabsichtigte gezielte Förderung der erneuerbaren Energien durch offen ausgewiesene Subventionen erfolgen, die aus Steuermitteln von der Allgemeinheit aufgebracht werden. Die Frist für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde sei inzwischen verstrichen. Es bleibe aber möglich, daß ein Gericht diese Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlege, falls ein EVU dem Einspeiser die Vergütung nach dem Stromeinspeisungsgesetz verweigere und deshalb verklagt werde (Handelsblatt, 28.11.; Welt, 12.11).