Juli 1995 |
950702 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundesfinanzministerium bestätigte
einen Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (20.7.), wonach
die Finanzministerien des Bundes und der Länder einen "Arbeitskreis
Bilanztechnische Fragen der Kernenergiewirtschaft" gebildet
haben, der die Besteuerungsvorschriften für die Rückstellungen
im Kernkraftwerksbereich neu regeln soll. Wie die Bundesregierung
dem SPD-Abgeordneten Detlev von Larcher auf eine Anfrage mitteilte,
beliefen sich die Entsorgungsrücklagen für die kommerziell
genutzten Kernkraftwerke Ende 1993 auf 28,7 Milliarden Mark. Damit
lagen die steuerfreien Rückstellungen um 10,6 Milliarden
Mark höher als Ende 1988. Dem Zeitungsbericht zufolge soll
sich die Expertenrunde, die im September wieder zusammentritt,
bereits auf einige Änderungen verständigt haben. So
soll der Zeitraum für die Bildung von Rückstellungen
für die nukleare Entsorgung von 19 auf 25 Jahre ausgedehnt
werden. Strittig sei unter anderem noch, ob die Kernkraftwerksbetreiber
lediglich verpflichtet werden sollen, ihre Rückstellungen
zu vermindern, oder ob sie bereits getätigte Rückstellungen
steuerpflichtig aufzulösen haben (DPA, 20.7.; taz, 21.7.;
FR, 21.7.).
Die Frankfurter Rundschau (21.7.) erläuterte dazu: "Die
Energieversorger waren in der Vergangenheit mehrfach kritisiert
worden, daß sie mit ihren Stromgewinnen massiv in andere
Geschäftsfelder expandiert und zahlreiche Unternehmen gekauft
hätten. Dabei stehen besonders RWE, Veba (wegen PreussenElektra)
und Viag (Bayernwerk) am Pranger. Die SPD verlangt unter anderem
bei der anstehenden dritten Stufe der Postreform ein striktes
Verwendungsverbot von Strom-Überschüssen für den
Einstieg der Elektrizitätserzeuger in die Telekommunikation."