Juli 1995 |
950714 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Landgericht München verurteilte am 17.7. einen Kolumbianer und zwei Spanier wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu mehrjährigen Haftstrafen. Das Trio war am 10.8.94 mit atomwaffenfähigem Plutonium im Gepäck von Moskau nach München gereist und dort auf dem Flughafen festgenommen worden. Nach Feststellung des Gerichts waren die Verurteilten von einem V-Mann des Bundesnachrichtendienstes zum Schmuggel des radioaktiven Materials veranlaßt worden, doch habe es sich um eine "gewissermaßen private Tatprovokation" des V-Mannes ohne direkte Beteiligung staatlicher Stellen gehandelt (FAZ, 18.7.; FR, 18.7.; siehe auch 940811).
Die Frankfurter Rundschau (18.7.) meinte dazu: "Wenn ein V-Mann aus Geldgier ein derartiges Verbrechen anschieben kann und alle Vorgesetzten auf dessen Märchen hereinfallen, ist es um die Kontrolle der Geheimdienste abenteuerlich bestellt."