August 1995 |
950809 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Verbilligung der Strompreise durch Wegfall des Kohlepfennigs und des Selbstbehalts des Stromversorgers machen nach Ansicht der Fördergemeinschaft Blockheizkraftwerke die Verbesserungen zunichte, die mit der Neufassung der sogenannten Verbändevereinbarung über die Vergütung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (siehe 940906) erzielt wurden. Die Fördergemeinschaft will deshalb in Verhandlungen mit den Stromversorgern eine bessere Vergütung durch eine andere Interpretation des Begriffs der "vermiedenen Kosten" erreichen. Falls dies nicht gelingt, will sie die Einbeziehung der Kraft-Wärme-Kopplung in das Stromeinspeisungsgesetz befürworten. Nachdem das Land Brandenburg eine diesbezügliche Initiative im Bundesrat zurückgezogen hat (siehe 950417), wäre ein erneuter Vorstoß in dieser Richtung am ehesten von Hessen zu erwarten, wo sich die rot-grüne Landesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung für eine Erweiterung des Stromeinspeisungsgesetzes auf Kraft-Wärme-Kopplung ausgesprochen hat (Zeitung für kommunale Wirtschaft, 8/95; Kommunale Briefe, 16.8.).