November 1995

951103

ENERGIE-CHRONIK


Grüne bringen Gesetzentwurf für Energiesteuer in den Bundestag ein

Als erste Fraktion haben Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf eines Energiesteuergesetzes in den Bundestag eingebracht, das fossile Energieträger, Kernenergie und auch große Wasserkraftwerke belasten soll. Bemessungsgrundlage der Energiesteuer sollen jeweils zu 50 Prozent der Energiegehalt der Brennstoffe und die Kohlendioxid-Emissionen sein. Strom aus Kernenergie wird mit einem "Gefährdungszuschlag" belegt, wodurch er trotz der fehlenden CO2-Emissionen noch mehr verteuert würde als Strom aus fossilen Energieträgern. Importierter Strom soll in die Belastungen miteinbezogen werden, um eine Benachteiligung des im Inland erzeugten Stroms zu vermeiden (FAZ, 22.11.; Handelsblatt, 21.11.; siehe auch 950905).

Die drei Koalitionsparteien CDU, CSU und FDP konnten sich bisher nicht auf eine gemeinsame Haltung zur Frage einer Energie-/Ökosteuer verständigen. Ein Treffen, bei dem am 22.11. unter Leitung von Kanzleramtsminister Friedrich Bohl (CDU) eine gemeinsame Linie für die Steuerreformgespräche mit der SPD gefunden werden sollte, blieb ohne Ergebnis (FAZ, 24.11.).

VDEW legt Positionspapier vor

Die diversen Vorstöße zur Einführung einer Energiesteuer haben die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) zur Erstellung eines Positionspapiers veranlaßt. Darin spricht sich die VDEW dafür aus, zunächst einmal die umweltpolitischen Defizite des bestehenden Steuersystems zu beseitigen, die Bedingungen für Modernisierungsinvestitionen zu verbessern und Selbstverpflichtungen der Wirtschaft zu nutzen, ehe die Einführung einer zusätzlichen Energie-/Ökosteuer erwogen wird.