November 1995

951113

ENERGIE-CHRONIK


Gebührenbescheid für Biblis C bestätigt

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Gebührenbescheid bestätigt, mit dem das Land Hessen von der RWE Energie 5,52 Millionen Mark Bearbeitungsgebühr für das inzwischen aufgegebene Projekt eines dritten Blocks im Kernkraftwerk Biblis verlangt. Der Block Biblis C war 1980 beantragt worden, doch hatte die Bearbeitung bald darauf in beiderseitigem Einvernehmen geruht, bis das Ministerium 1994 die gebührenpflichtige Ablehnung des formell noch immer vorliegenden Antrags ankündigte. Das Land Hessen begründet seine Forderung mit der Kostenverordnung zum Atomgesetz, das zwei Prozent der Errichtungskosten als Bearbeitungsgebühr vorsieht. Das Verwaltungsgericht hatte in einem von RWE Energie angestrengten Eilverfahren bereits im Juli genauso entschieden, worauf die Firma das Geld überwies, aber dennoch ein Hauptverfahren anstrengte. Sie kann jetzt Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen, um eine höchstinstanzliche Klärung der Kostenfrage zu erreichen (FR, 23.11.; Handelsblatt, 23.11.; siehe auch 950706).