Januar 1996

960102

ENERGIE-CHRONIK


VEAG gewährt Preisnachlaß zur Entlastung "stromsensibler Wirtschaftskunden"

Im Rahmen einer "Energiekonsensrunde Ost" in Erfurt wurde am 31.1. eine Übereinkunft erzielt, die eine wettbewerbsfähige Stromversorgung der neuen Länder längerfristig sicherstellen soll. Teilnehmer der Runde waren die Wirtschaftsminister der neuen Länder sowie Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums, der ostdeutschen Stromwirtschaft aller Versorgungsstufen und der Braunkohlewirtschaft. Das ostdeutsche Verbundunternehmen VEAG erklärte sich bereit, den zwölf Regionalversorgern einen Preisnachlaß in der Größenordnung von jährlich 150 Millionen Mark für jenen Teil des Strombezugs zu gewähren, der die Mindestabnahmepflicht von 70 Prozent übersteigt (die Regionalversorger sind verpflichtet, mindestens 70 Prozent des in ihrem Gebiet verbrauchten Stroms von der VEAG zu beziehen). Dieser Preisnachlaß soll von den Regionalversorgern bzw. Stadtwerken "im Wettbewerb zu geplanten Eigenerzeugungsanlagen eingesetzt und zur Erhaltung des Marktes an strompreissensible Wirtschaftskunden weitergeben werden". Wo dies nicht möglich ist, wollen alle Beteiligten auch nach anderen Wegen suchen, damit "stromsensible Unternehmen, die im Bestand gefährdet sind oder sich neu ansiedeln wollen" wettbewerbsfähige Preise erhalten.

Ferner will sich die VEAG im Zusammenwirken mit den Braunkohlelieferanten "nachhaltig bemühen, ihre Preise bis zum Jahr 2000 stabil zu halten". Dieser angestrebte Verzicht auf Preiserhöhungen bedeutet im Vergleich zu den bisherigen Planungen eine Entlastung der ostdeutschen Stromkunden von ca. 1 Milliarde Mark. Die Stadtwerke und Regionalversorger wollen sich ebenfalls nachhaltig bemühen, ihre Industriestrompreise bis zum Jahr 2000 nicht zu erhöhen und Preisspielräume zugunsten der Wirtschaft zu nutzen. Die Beteiligten wollen zu weiteren energiewirtschaftlichen Gesprächen zusammenkommen und dabei vor allem überprüfen, inwieweit die jetzt vereinbarten Zielsetzungen einhalten worden sind (Handelsblatt, 2.2.96).