Januar 1996 |
960105 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Berliner Kammergericht hob am 10.1. eine Verfügung auf, mit der das Bundeskartellamt im Oktober 1994 der Hastra AG und den Stadtwerken Hannover die geplante Beteiligung an den Stadtwerken Garbsen in Höhe von 26 bzw. 20 Prozent untersagt hatte. Nach Ansicht des Bundeskartellamts hätten Hastra und Stadtwerke damit ihre marktbeherrschende Stellung bei der Strom- bzw. Gasversorgung in Garbsen auf Dauer gesichert. Die Stadtwerke Garbsen sind mittlerweile mit geänderten Beteiligungsverhältnissen (Hastra 24,9 Prozent) und Korrekturen im Gesellschaftervertrag gegründet worden (Handelsblatt, 11.1.; Hannoversche Allgemeine, 11.1.; siehe auch 941003).