März 1996

960302

ENERGIE-CHRONIK


Bundeskartellamt untersagt erneut Konzessionsvertrag in Grenznähe

Das Bundeskartellamt hat einen im April 1995 geschlossenen Konzessionsvertrag zwischen der RWE Energie und der Stadt Nordhorn untersagt. Nach seiner Meinung verstößt die Einräumung des exklusiven Wegerechts auf 20 Jahre gegen Artikel 85 Absatz 1 des europäischen Wettbewerbsrechts. Der Vertrag hindere zum Beispiel preisgünstigere Stromversorger aus den benachbarten Niederlanden, die Stadt Nordhorn ebenfalls mit Strom zu versorgen (SZ, 5.3.; Handelsblatt, 5.3.).

Das Bundeskartellamt unternimmt damit zum zweitenmal den Versuch, einen Konzessionsvertrag unter Berufung auf europäisches Recht und die Grenzlage der betreffenden Gemeinde zu Fall zu bringen. Schon 1993 war es gegen einen entsprechenden Vertrag zwischen der RWE Energie und der Stadt Kleve vorgegangen (siehe 930209). Dieser Versuch scheiterte zunächst daran, daß RWE Energie von sich aus die EU-Kommission anrief und um Überprüfung des Vertrags nach europäischem Recht ersuchte (siehe 940701). Am Ende mußte das Verfahren eingestellt werden, weil die Stadt Kleve von dem Konzessionsvertrag zurücktrat. Nach Angaben des Bundeskartellamts hat die EU-Kommission wissen lassen, daß sie in dem jetzt anhängigen Verfahren nicht die Absicht habe, ein eigenes Verfahren einzuleiten.