März 1996

960317

ENERGIE-CHRONIK


Bundesrat unterstützt kommunale Forderung nach Konzessionsabgabe für Telefonleitungen

Der Bundesrat will den Kommunen die Erhebung einer Konzessionsabgabe für die Verlegung von Telekommunikationsleitungen zugestehen (siehe auch 951213). Bei der ersten Beratung des Entwurfs eines Telekommunikationsgesetzes beschloß die Länderkammer am 22.3. einen entsprechenden Änderungsvorschlag. Dies geschah vor allem auf Drängen der SPD-regierten Länder. Der ursprüngliche Entwurf, wie ihn die Bonner Koalition mit der SPD ausgehandelt hat, sieht dagegen keine derartige Abgabe vor. Der Bundesrat verlangte ferner, daß die Lizenzvergabe an Telekommunikationsunternehmen mit Auflagen für ein flächendeckendes Angebot an "Universaldienstleistungen" verbunden wird (FAZ, 23.3.; Handelsblatt, 25.3.).

Die Erhebung von Konzessionsabgaben für Leitungen würde nach der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes auch die Telekom treffen und belastet deshalb deren für November geplanten Börsengang. Die Kommunen stützen ihre Forderung auf ein Gutachten des Tübinger Staatsrechtlers Günter Püttner. Danach verletzt der Bund die kommunale Selbstverwaltung, wenn er eine kostenlose Benutzung der kommunalen Straßen verfügt. Genau zum gegenteiligen Schluß kommt der Berliner Verfassungsrechtler und CDU-Politiker Rupert Scholz in einem Gutachten, das er im Auftrag der Telekom verfaßt hat (Handelsblatt, 21.3.).