Oktober 1996 |
961014 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Einspruchsverfahren im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen neu zu regeln: Gedacht ist an ein zweistufiges Verfahren, das im Falle eines Einspruchs eine administrative sowie eine gerichtliche Überprüfung vorsieht. Beide Verfahren müssen innerhalb von elf Wochen abgeschlossen sein und können auch mit einer Neuausschreibung enden. Den Anstoß dazu gab die Beschwerde des US-Elektrokonzerns General Electric (GE), er sei bei der VEAG-Ausschreibung für das Kraftwerk Lippendorf unrechtmäßig übergangen worden (siehe 941006, 950414, 950912). Die VEAG gehörte damals noch der Treuhand. Ursprünglich hatte die Bundesregierung sowohl die Klage von GE als auch entsprechende Vorhaltungen der US-Regierung als ungerechtfertigt zurückgewiesen. Die USA hatten daraufhin mit Handelssanktionen gedroht. Inzwischen haben sich die privatisierte VEAG und GE darauf verständigt, die Möglichkeiten des Einsatzes von GE-Technik in VEAG-Kraftwerken zu überprüfen (FAZ, 11.10.; Wirtschaftswoche, 24.10.).