November 1996 |
961103 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt hat keine Einwände mehr gegen die geplante Fusion der Technischen Werke der Stadt Stuttgart (TWS) mit dem Regionalversorger Neckarwerke AG (siehe 960909 u. 961009), nachdem sich die beiden Fusionswilligen bereiterklärt haben, bestimmte Auflagen zu erfüllen: Zum einen müssen sie auf ihr ausschließliches Wegerecht verzichten, das ihnen von den Kommunen eingeräumt wurde. Zum anderen müssen sie auf Absprachen über Gebietsabgrenzungen verzichten, die einer Lieferung durch Dritte entgegenstehen würden. Die beiden Unternehmen halten diese Auflagen für vertretbar, da sie im Zuge der geplanten Energierechtsreform ohnehin auf alle Energieversorger zukommen dürften (Stuttgarter Zeitung, 12.11.; FAZ 28.11.).