Januar 1997 |
970115 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die 1992 erteilte Dauerbetriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Obrigheim ist nicht zu beanstanden. Das Bundesverwaltungsgericht wies deshalb am 22.1. die Klage der Stadt Heidelberg sowie dreier Anwohner zurück. Zugleich hob es ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg auf, das den Klägern recht gegeben hatte (siehe auch 950404).
Die abschließende Genehmigung für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Obrigheim war im August 1992 vom damaligen Wirtschaftsminister Spöri auf Empfehlung des Umweltministers Harald Schäfer (beide SPD) erteilt worden. Nach Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts stützte sich diese Genehmigung, gegen die sich die Klage richtete, auf Errichtungsgenehmigungen,die schon seit langem erteilt und bestandskräftig geworden waren. Sie könne daher nicht mit dem Ziel einer inhaltlichen Überprüfung der Ermittlungsergebnisse der Aufsichtsbehörde angefochten werden. Die Kläger und die Vorinstanz hätten nicht hinreichend berücksichtigt, daß im Atomrecht prinzipiell zwischen Anlagengenehmigung und Anlagenaufsicht unterschieden werden muß (Stuttgarter Zeitung, 23.1.; Handelsblatt, 23.1.).