Januar 1997

970119

ENERGIE-CHRONIK


Kiel will Wildwuchs infolge der Privilegierung von Windkraftanlagen verhindern

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat durch einen Erlaß die Genehmigung weiterer Windkraftwerke eingeschränkt. Bis 1998 sollen die Bauämter neue Anlagen nur genehmigen, wenn deren Standort in einem sogenannten Regionalplan als "Windenergie-Eignungsraum" vorgesehen ist. Die Landesregierung reagiert damit auf die Privilegierung der Windenergie, wie sie Bundestag und Bundesrat im Sommer 1996 beschlossen hatten (siehe 960612). Danach dürfen seit Jahresbeginn Windkraftanlagen dort errichtet werden, wo es die Gemeinden im Außenbereich zulassen. Von 1999 an dürfen sie generell errichtet werden, wenn es die Flächennutzungspläne der Gemeinden nicht ausdrücklich ausschließen. Die Anlagen stoßen aber in der Bevölkerung und bei Landschaftsschützern immer häufiger auf Widerstand (siehe 950117 u. 951120). Die Neuregelung soll eine unkontrollierte "Verspargelung" der Landschaft verhindern. Zugleich will aber Landesregierung an ihrem Ziel festhalten, ein Viertel des Strombedarfs im Land aus Windenergie zu decken (FR, 11.1.; SZ, 11.1.).