März 1997

970305

ENERGIE-CHRONIK


Bonn kommt Kommunen und Ost-Ländern bei der Energierechtsreform entgegen

Das Bundeskabinett hat die angekündigten Nachbesserungen am Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Rexrodt zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (siehe 970208) am 18.3. gebilligt. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Bundestag zugeleitet und soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Die Neufassung hält daran fest, daß Wegerechte nicht mehr exklusiv vergeben werden dürfen, garantiert aber den Kommunen ihre Einnahmen aus den laufenden Konzessionsverträgen. Auch enthält sie weiterhin keine spezielle Durchleitungsregelung, gesteht nun aber den ostdeutschen Energieversorgern bis Ende 2003 das Recht zu, die Durchleitung unter Hinweis auf die Sonderbelastung durch die Braunkohleverstromung beschränken zu dürfen (FAZ, 18.3.; Welt, 18.3.).

Die SPD-Fraktion arbeitet unterdessen an einem eigenen Gesetzentwurf, der zusammen mit dem Regierungsentwurf am 17.4. im Bundestag beraten werden soll (SZ, 22.3.).