März 1997 |
970315 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Energieministerium von Schleswig-Holstein lehnte am 14.3. einen Antrag des Regionalversorgers Schleswag ab, den Stromtarif um 1,1 Pf/kWh auf 24,6 Pf/kWh zu erhöhen. Die Schleswag hatte ihren Antrag mit rund 80 Millionen Mark Mehrkosten begründet, die ihr 1996 durch die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung für eingespeisten Windstrom entstanden sind. Der Kieler Energieminister Claus Möller (SPD) verwies auf die bevorstehende Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes, die es der Schleswag ermöglichen werde, die Mehrkosten für Windstromvergütung durch ihre Mutter PreussenElektra tragen zu lassen, soweit der eingespeiste Strom mehr als fünf Prozent ihres Stromabsatzes ausmacht (siehe 960613). Bisher enthält das Gesetz lediglich eine allgemein gehaltene Bestimmung, wonach die Verpflichtung zur Abnahme und Vergütung des eingespeisten Stroms auf das vorgelagerte Elektrizitätsunternehmen übergeht, wenn für das EVU des Versorgungsgebiets die Einhaltung dieser Verpflichtung "eine unbillige Härte darstellen" würde (Welt, 15.3.; Lübecker Nachrichten, 15.3.).
Bei der Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes will die Bundesregierung auch einen neuen Paragraphen 2 a aufnehmen, der die Stromversorger im Wege freiwilliger Selbstverpflichtungen dazu anhält, den Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern und aus Kraft-Wärme-Kopplung zu erhöhen (Handelsblatt, 18.3.).