April 1997

970407

ENERGIE-CHRONIK


Kartellamt hat Einwände gegen das geplante Tauschgeschäft zwischen Bayernwerk und RWE

Das Bundeskartellamt hat Einwände gegen ein geplantes Tauschgeschäft, bei dem das Bayernwerk dem RWE-Konzern seine 50prozentige Beteiligung an der Thyssengas GmbH überlassen möchte, um dafür die 25prozentige RWE-Beteiligung an der Isarwerke GmbH zu übernehmen (siehe 960504 u. 961104). Die Kartellwächter befürchten, daß der Einstieg von RWE bei Thyssengas die marktbeherrschende Position beider Unternehmen verstärken würde. Eine entsprechende Abmahnung wurde bereits verschickt. Das Kartellamt hält auch den anderen Teil des Tauschgeschäfts für problematisch, der dem Bayernwerk die mehrheitliche Beteiligung an der Holding der Isar Amperwerke ermöglichen würde. In diesem Fall hat es aber noch keine Entscheidung getroffen (SZ, 2.4.; Handelsblatt, 3.4.).