Juni 1997 |
970608 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der brandenburgische Landtag beschloß am 11.6. mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit von 58 Stimmen bei 22 Gegenstimmen und sechs Enthaltungen das umstrittene Braunkohlegesetz, das die rechtlichen Grundlagen für die Auflösung der südbrandenburgischen Gemeinde Horno schafft. Die Gegenstimmen kamen überwiegend aus der PDS-Fraktion, aber auch Abgeordnete von SPD und CDU stimmten dagegen. Die PDS kündigte eine Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgericht an, um definitiv klären zu lassen, ob das Gesetz die in der Landesverfassung garantierten Minderheitenrechte der im Raum Horno ansässigen Sorben verletzt.
Ministerpräsident Manfred Stolpe wies in der Debatte auf die "wirtschaftliche Katastrophe" hin, die bei einer Ablehnung des Gesetzes entstehen würde. Umweltminister Matthias Platzeck (SPD) rief anschließend die Hornoer auf, jetzt in einen Dialog über eine Umsiedlung einzutreten. Die Landesregierung werde sich gegenüber VEAG und Laubag dafür einsetzen, daß diese Umsiedlung zu günstigen Konditionen erfolgt (Tagesspiegel, 12.6.; FAZ, 12.6.).
Die brandenburgische Landesregierung hatte
Ende März 1993 beschlossen, das 380-Seelen-Dorf Horno zu
opfern, um die Versorgung des Kraftwerks Jänschwalde sicherzustellen
(siehe 930411). Sie folgte damit dem
Votum des Brandenburgischen Braunkohleausschusses vom Juni des
Vorjahres. Ministerpräsident Stolpe (SPD) mußte sich
seitdem vorhalten lassen, er habe den Einwohnern im Frühjahr
1991 versprochen, keine Entscheidung gegen ihren Willen zu unterschreiben.
Die Proteste der Einwohner und der Sorben-Vertretung Domowina
gegen die Abbaggerung des Dorfes fand relativ große Resonanz
in den Medien. Der Kraftwerksbetreiber VEAG und die Laubag verwiesen
demgegenüber darauf, daß bei einem Verzicht auf Horno
eine vorzeitige Stillegung des Kraftwerks Jänschwalde drohe
und auch Arbeitsplätze in der Region gefährdet würden.