Juli 1997

970709

ENERGIE-CHRONIK


KKW-Betreiber müssen Anwohner informieren

Die Betreiber von Kernkraftwerken müssen künftig die in der Nähe der Anlagen lebenden Menschen mindestens alle fünf Jahre detailliert unterrichten, wie sie sich bei einer "radiologischen Notstandssituation" verhalten sollen und welche Alarmpläne es gibt. Dies sieht eine Änderung der Strahlenschutzverordnung vor, die das Bundeskabinett am 23.7. verabschiedete. Bislang gingen solche Informationen nur an den örtlichen Katastrophenschutz (Handelsblatt, 24.7.).