Juli 1997 |
970709 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Betreiber von Kernkraftwerken müssen
künftig die in der Nähe der Anlagen lebenden Menschen
mindestens alle fünf Jahre detailliert unterrichten, wie
sie sich bei einer "radiologischen Notstandssituation"
verhalten sollen und welche Alarmpläne es gibt. Dies sieht
eine Änderung der Strahlenschutzverordnung vor, die das Bundeskabinett
am 23.7. verabschiedete. Bislang gingen solche Informationen nur
an den örtlichen Katastrophenschutz (Handelsblatt, 24.7.).