August 1997

970807

ENERGIE-CHRONIK


Kartellamt genehmigt Bewag-Verkauf unter Auflagen für PreussenElektra

Das Bundeskartellamt wird den Verkauf der mehrheitlichen Landesbeteiligung am Berliner Stromversorger Bewag (siehe 970501) nun doch genehmigen, nachdem sich PreussenElektra, VIAG und der US-amerikanische Stromkonzern Southern Electric zu einer Reihe von Änderungen im Kauf- und Konsortialvertrag bereitgefunden haben. Ursprünglich war eine gleichberechtigte Beteiligung der drei Konsortialpartner von je 25 % des Kapitals und rund 27 % der Stimmrechte in der Hauptversammlung vorgesehen. Nunmehr beschränkt sich PreussenElektra auf 23 % des Aktienkapitals und 23,8 % der Stimmrechte und wird auf den Hauptversammlungen nur 20 % der Stimmrechte ausüben. Die VIAG mit ihrer Tochter Bayernwerk und der amerikanische Stromkonzern erwerben jeweils 26 % des Kapitals und 28,7 % der Stimmrechte. Außerdem wurde das Einstimmigkeits-Prinzip im Konsortialvertrag gestrichen, das jedem der Partner ein Vetorecht bei geschäftlichen Entscheidungen gesichert hätte (Handelsblatt, 20.8.; SZ, 20.8.).

Die Süddeutsche Zeitung (21.8.) sieht darin dennoch eine "Niederlage für den Wettbewerb", da Southern Company keine Führungsrolle erhalten habe und PreussenElektra und VIAG genau darauf achten würden, daß ihr Beteiligungsunternehmen Bewag nicht gegen sie selbst Konkurrenz macht: "Damit zeigt sich, daß auch Kartellamtsentscheidungen nicht im luftleeren Raum fallen. Es hat offenbar politischen Druck gegeben und den dezenten Hinweis, daß das Geschäft zu platzen drohte."