Januar 1998

980110

ENERGIE-CHRONIK


Strompreis des Vorlieferanten RWE Energie war gerechtfertigt

In einem seit 12 Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen Vorlieferant und Stromverteilern hat das Oberlandesgericht Oldenburg am 22.1. entschieden, daß die Elektrizitätsgenossenschaften Hagen, Hilter, Glandorf und Bad Laer den von der RWE Energie geforderten Strompreis bezahlen müssen (AZ: 14 U 12 -15/97). RWE Energie beliefert die Elektrizitätsgenossenschaften seit 1985 im sogenannten vertragslosen Zustand, da zwischen den Parteien keine Einigung über einen neuen Strompreis zustande kam, der Vorlieferant jedoch zur Weiterbelieferung gesetzlich verpflichtet ist. Die Verteiler hatten die Rechnungen des Vorlieferanten nur insoweit beglichen, als sie ihrer Ansicht nach berechtigt waren. Die strittigen Beträge addieren sich mittlerweile auf über sieben Millionen Mark (Osnabrücker Zeitung, 23.1; Nordwest-Zeitung, 23.1.).