Januar 1998 |
980110 |
ENERGIE-CHRONIK |
In einem seit 12 Jahren andauernden Rechtsstreit
zwischen Vorlieferant und Stromverteilern hat das Oberlandesgericht
Oldenburg am 22.1. entschieden, daß die Elektrizitätsgenossenschaften
Hagen, Hilter, Glandorf und Bad Laer den von der RWE Energie geforderten
Strompreis bezahlen müssen (AZ: 14 U 12 -15/97). RWE Energie
beliefert die Elektrizitätsgenossenschaften seit 1985 im
sogenannten vertragslosen Zustand, da zwischen den Parteien keine
Einigung über einen neuen Strompreis zustande kam, der Vorlieferant
jedoch zur Weiterbelieferung gesetzlich verpflichtet ist. Die
Verteiler hatten die Rechnungen des Vorlieferanten nur insoweit
beglichen, als sie ihrer Ansicht nach berechtigt waren. Die strittigen
Beträge addieren sich mittlerweile auf über sieben Millionen
Mark (Osnabrücker Zeitung, 23.1; Nordwest-Zeitung, 23.1.).