Februar 1998 |
980217 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Landgericht Paderborn hat zwei Greenpeace-Aktivisten,
die im Mai 1996 mehrere Tage lang mit einem Stahlkasten den Gleisanschluß
des Kernkraftwerks Würgassen blockierten, zu Recht wegen
Sachbeschädigung und versuchter Nötigung verurteilt.
Dies bestätigte nach dem Oberlandesgericht Hamm (971108) nun auch der Bundesgerichtshof (AZ 4 StR 428/97).
Die verhängten Geldstrafen von 6375 und 4250 Mark sind damit
rechtskräftig (Welt, 14.2.).