März 1998

980306

ENERGIE-CHRONIK


Hochtief darf Holzmann-Anteile aufstocken

Der mehrheitlich zur RWE AG gehörende Baukonzern Hochtief AG darf seine Beteiligung am Konkurrenten Philipp Holzmann AG auf 35 Prozent aufstocken. So entschied jetzt das Berliner Kammergericht, nachdem das Bundeskartellamt die Aufstockung untersagt hatte (siehe 950214). Das Bundeskartellamt vertritt dagegen weiter die Auffassung, daß Hochtief durch den Ausbau der Beteiligung an Holzmann eine marktbeherrschende Stellung bei Großprojekten erlangen würde. Die Behörde will nach Zugang der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob sie Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegt (SZ, 19.3.).