April 1998 |
980416 |
ENERGIE-CHRONIK |
Als erster regionaler Energieversorger
zahlt die Hessische Elektrizitäts AG (HEAG) für die
Einspeisung von Solarstrom eine praktisch kostendeckende Vergütung
von 1,28 Mark pro Kilowattstunde. Die Vergütung erhöht
sich auf 1,80 Mark pro Kilowattstunde, wenn der HEAG-Kunde außerhalb
der hessischen Landesgrenzen wohnt und deshalb den 30prozentigen
Investitionszuschuß des Landes nicht in Anspruch nehmen
kann. Die Gesamtförderung ist bei einer Laufzeit von zwanzig
Jahren so bemessen, daß sich innerhalb dieses Zeitraums
die Investition des Einspeisers amortisiert. Sie wird aber nur
für Anlagen mit einer Nennleistung zwischen 1 und 5 kW gewährt
und ist auf eine installierte Nennleistung von insgesamt 800 kW
begrenzt. Die HEAG-Tarifpolitik geht auf einen Beschluß
des rot-grün dominierten Darmstädter Magistrats zurück.
Die Stadt Darmstadt ist der größte Anteilseigner des
Regionalversorgers (FR, 28.4.).