Juni 1998 |
980602 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt erhebt keine Einwände
gegen die Grundsätze zur Stromdurchleitung, wie sie zwischen
Stromversorgern und Industrie vereinbart wurden (siehe
980404). Nach dem jetzigem Kenntnisstand sei die Verbändevereinbarung
zwischen VDEW, BDI und VIK nicht zu beanstanden, erklärte
die Behörde am 29.5. in Berlin. Unabhängig davon bleibe
die Überprüfung der Preise in Einzelfällen im Rahmen
der Mißbrauchsaufsicht jederzeit möglich. Die Verbände
haben daraufhin die getroffene Vereinbarung in Kraft gesetzt (DPA,
29.8.; Börsen-Zeitung, 30.5.).