Juni 1998

980602

ENERGIE-CHRONIK


Bundeskartellamt gibt grünes Licht für Verbändevereinbarung zur Durchleitung

Das Bundeskartellamt erhebt keine Einwände gegen die Grundsätze zur Stromdurchleitung, wie sie zwischen Stromversorgern und Industrie vereinbart wurden (siehe 980404). Nach dem jetzigem Kenntnisstand sei die Verbändevereinbarung zwischen VDEW, BDI und VIK nicht zu beanstanden, erklärte die Behörde am 29.5. in Berlin. Unabhängig davon bleibe die Überprüfung der Preise in Einzelfällen im Rahmen der Mißbrauchsaufsicht jederzeit möglich. Die Verbände haben daraufhin die getroffene Vereinbarung in Kraft gesetzt (DPA, 29.8.; Börsen-Zeitung, 30.5.).