August 1998

980813

ENERGIE-CHRONIK


Pfalzwerke dürfen sich unter Auflagen an Stadtwerken Neustadt beteiligen

Das Bundeskartellamt hat den Pfalzwerken den Erwerb einer auf zwölf Jahre befristeten Minderheitsbeteiligung an den Stadtwerken Neustadt a.d.W. genehmigt. Der Regionalversorger darf jedoch mit den Stadtwerken keinen Stromliefervertrag abschließen, der über das Jahr 2009 hinausgeht (VWD, 27.7.).