September 1998 |
980928 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 21.9. die Höhe der Vergütungen für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien für 1999 veröffentlicht. Nach dem Stromeinspeisungsgesetz ergibt diese sich aus bestimmten Prozentsätzen des Durchschnittserlöses, den die Stromversorger jeweils zwei Jahre zuvor aus der Belieferung aller Stromverbraucher erzielten. Der Durchschnittserlös wird für 1997 mit 18,36 Pf/kWh taxiert. Demnach beträgt die neue Mindestvergütung für die Stromeinspeisung bei Wind- und Solarenergie 16,52 Pf/kWh, bei kleineren Wasserkraftanlagen und Biomasse 14,69 Pf/kWh und bei größeren Wasserkraftanlagen 11,93 Pf/kWh (VWD, 21.9.).
Die Höhe der Einspeisungsvergütungen hat sich damit weiter leicht verringert. Der Durchschnittserlös der Stromversorger, der als Berechnungsgrundlage dient und für 1993 noch mit 19,21 Pf/kWh ermittelte wurde, ist bis 1997 sukzessive um 0,85 Pf/kWh gesunken.
Zugleich benannte das Ministerium 13,90
Pf/kWh als Grenzpreis für Strom gemäß der Konzessionsabgabenverordnung.
Sofern der von einem Abnehmer zu zahlende Strompreis diesen Grenzpreis
unterschreitet, dürfen für diese Lieferungen Konzessionsabgaben
weder vereinbart noch gezahlt werden.