November 1998

981106

ENERGIE-CHRONIK


Verbändevereinbarung zur Durchleitung soll auch Kleinabnehmer berücksichtigen

Die Verbändevereinbarung zur Durchleitung (980404) soll marktgerecht weiterentwickelt werden, damit auch private Haushalte und kleine gewerbliche Verbraucher vom Wettbewerb am Strommarkt profitieren können. Wie die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) am 11.11. mitteilte, wird eine vereinfachte Durchleitungsregelung vorbereitet, die beim Wechsel des Stromanbieters einen bis zu tausend Mark teuren neuen Stromzähler beim Kunden überflüssig mache; und zwar sollen "synthetische Lastprofile" entwickelt werden, wie sie für den jeweiligen Abnahmefall typisch sind (VWD, 11.11.; AFP, 11.11.).

EVU veröffentlichen Durchleitungspreise

Zugleich teilte VDEW-Hauptgeschäftsführer Eberhard Meller mit, daß die Stromversorger schon Ende November beginnen, ihre Durchleitungspreise auf einer einheitlichen, von der VDEW empfohlenen Basis zu veröffentlichen, um für mehr Markttransparenz zu sorgen. Aufgrund der Energierechtsnovelle wären die Stromversorger erstmals im Jahr 2000 verpflichtet, "Richtwerte zur Spanne der Durchleitungsentgelte" zu veröffentlichen. Bisher hatten nur die Energie Baden-Württemberg (980805), die Hamburgischen Electricitäts-Werke und die Kölner GEW ihre Durchleitungspreise bekanntgegeben.

Die Wirtschaftswoche (12.11.) sieht hinter beiden Maßnahmen der Stromversorger die "Angst vor Einführung einer Regulierungsbehörde".