November 1998 |
981106 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Verbändevereinbarung zur Durchleitung (980404) soll marktgerecht weiterentwickelt werden, damit auch private Haushalte und kleine gewerbliche Verbraucher vom Wettbewerb am Strommarkt profitieren können. Wie die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) am 11.11. mitteilte, wird eine vereinfachte Durchleitungsregelung vorbereitet, die beim Wechsel des Stromanbieters einen bis zu tausend Mark teuren neuen Stromzähler beim Kunden überflüssig mache; und zwar sollen "synthetische Lastprofile" entwickelt werden, wie sie für den jeweiligen Abnahmefall typisch sind (VWD, 11.11.; AFP, 11.11.).
Zugleich teilte VDEW-Hauptgeschäftsführer Eberhard Meller mit, daß die Stromversorger schon Ende November beginnen, ihre Durchleitungspreise auf einer einheitlichen, von der VDEW empfohlenen Basis zu veröffentlichen, um für mehr Markttransparenz zu sorgen. Aufgrund der Energierechtsnovelle wären die Stromversorger erstmals im Jahr 2000 verpflichtet, "Richtwerte zur Spanne der Durchleitungsentgelte" zu veröffentlichen. Bisher hatten nur die Energie Baden-Württemberg (980805), die Hamburgischen Electricitäts-Werke und die Kölner GEW ihre Durchleitungspreise bekanntgegeben.
Die Wirtschaftswoche (12.11.) sieht hinter
beiden Maßnahmen der Stromversorger die "Angst vor
Einführung einer Regulierungsbehörde".