November 1998 |
981121 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH
und das Land Schleswig-Holstein haben ihren seit Jahren dauernden
Streit um Schadenersatz für die verzögerte Wiederinbetriebnahme
des Kernkraftwerks im Mai 1992 (950707),
der zuletzt vor dem Oberlandesgericht Schleswig anhängig
war, am 12.11. außergerichtlich beigelegt. Demnach verzichtet
die Betreibergesellschaft auf die verlangte Ausfallentschädigung
von 1,45 Millionen Mark und trägt drei Viertel der Prozeßkosten
(Welt, 13.11.).