März 1999 |
990322 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Sozialgericht Neuruppin hat am 26.3.
den Krebstod eines ehemaligen Beschäftigten des DDR-Kernkraftwerks
Rheinsberg, der 1996 mit 48 Jahren an Leukämie starb, als
wahrscheinlich strahlenbedingte Berufskrankheit anerkannt und
der Witwe eine entsprechende Hinterbliebenenrente zugesprochen.
Nach Angaben des Gerichts gibt es bislang in Deutschland kein
vergleichbares Urteil, in dem die Krebserkrankung eines KKW-Beschäftigten
als Berufskrankheit anerkannt wurde. Das Urteil gründet darauf,
daß die Gutachter eine andere Krankheitsursache als die
Strahlenbelastung nicht feststellen konnten und daß radioaktive
Strahlung grundsätzlich in jeder Dosis Leukämie auszulösen
vermag. Die bei dem Mann gemessene Strahlendosis habe zwar nicht
über den Grenzwerten der DDR-Strahlenschutzverordnung gelegen.
Er sei damit aber einer um ein Vielfaches höheren Strahlung
und einem entsprechend höheren Krebsrisiko ausgesetzt gewesen
(FR, 27.3.).