Mai 1999

990505

ENERGIE-CHRONIK


Neue Marktsituation durch Liberalisierung stellt alte Kartellamts-Verfügung in Frage

Das Bundeskartellamt muß binnen drei Monaten nachweisen, daß sein vor drei Jahren verfügtes Verbot einer Beteiligung des Veba-Konzerns an den Stadtwerken Bremen (960608) angesichts der neuen "stromwirtschaftlichen Gegebenheiten" noch angebracht ist. Dies beschloß der Kartellsenat des Berliner Kammergerichts, vor dem die betroffenen Unternehmen Beschwerde gegen die Verfügung des Kartellamts erhoben hatten. Das Kartellamt begründete seinerzeit die Entscheidung damit, daß die Veba bei einer Beteiligung an den Stadtwerken Bremen über Töchter wie PreussenElektra in der Region eine zu starke marktbeherrschende Stellung erreiche. In der mündlichen Verhandlung am 21.4. verwiesen demgegenüber die Beschwerdeführer auf die völlig neue Situation, die sich inzwischen durch die Beseitigung der geschlossenen Versorgungsgebiete ergeben hat (Handelsblatt, 6.5.; FAZ, 6.5.).