November 1999

991124

ENERGIE-CHRONIK


Stromhändler Plambeck darf nicht mehr "gegen den Atomstrom fönen"

Die 15. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg untersagte am 11.11. der Plambeck Neue Energien AG die weitere Verwendung der Werbeslogans "Fönen gegen den Atomstrom" und "Bügeln für eine gesündere Luft", weil die Firma damit den Anschein erweckte, als ob ihr Stromangebot aus erneuerbaren Energien stamme. In Wirklichkeit unterhält Plambeck zwar eigene Windkraftanlagen, verkauft aber den so erzeugten Strom zu den Sätzen des Stromeinspeisungsgesetzes an den örtlichen Netzbetreiber. Jener Strom, den die Firma ihren Kunden anbietet, wird dagegen aus dem üblichen Energie-Mix eingekauft. Sie verlangt dafür 24,5 Pf/kWh zuzüglich einer mit dem Verbrauch wachsenden Grundgebühr zwischen 7,30 DM und 18,89 DM. Die gerichtliche Verfügung erfolgte auf Antrag des Konkurrenten "Lichtblick" (991019), der im Unterschied zu Plambeck tatsächlich die Durchleitung in Anspruch nimmt, um Kunden mit "Ökostrom" aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung zu versorgen (VWD, 12.12.).