Dezember 1999 |
991202 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundestagsfraktion der Grünen billigte am 14.12. mit großer Mehrheit die Linie des Parteivorstands zum Ausstieg aus der Kernenergie: Sie erklärte sich bereit, eine Gesamtlaufzeit von längstens 30 Jahren für die bestehenden Kernkraftwerke zu akzeptieren. Den Betreibern soll "die Möglichkeit einer flexiblen Ausgestaltung der Laufzeiten einzelner Anlagen auf hohem Sicherheitsniveau im Rahmen einer gesetzlich definierten fixen Regellaufzeit" geboten werden. Die Summe der Restlaufzeiten dürfe sich dadurch jedoch nicht erhöhen. Regelungen über Strommengen und Vollastjahre lehnten die Grünen ab. Unabhängig vom Ausgang der Konsensgespräche solle die Koalition die Laufzeit von Kernkraftwerken gesetzlich und ohne Entschädigung befristen (FAZ, 15.12.).
Gegenüber dem Magazin Focus (51/99) begrüßte Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) die Entscheidung der Grünen: Man könne nun "einen Gesetzentwurf vorlegen, der voraussichtlich gerichtsfest ist". Der Ausstieg müsse noch in dieser Legislaturperiode konkret beginnen. Dies bedeute, dass zumindest ein Kraftwerk vom Netz gehe.
Die Kernkraftwerksbetreiber bestehen demgegenüber auf einer Laufzeit von mindestens 35 Vollastjahren. Dies verdeutlichte der Präsident der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW), Heinz Klinger, am 16.12. bei einem Pressegespräch in München (SZ, 20.12.).