Dezember 1999 |
991217 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die baden-württembergische Landesregierung will die Genehmigungspflicht für Stromtarife abschaffen. Am 6.12. billigte das Stuttgarter Kabinett auf Vorschlag von Wirtschaftsminister Walter Döring (FDP) einen entsprechenden Vorstoß im Bundesrat zur Änderung der Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt). Am 16. 12. gab Döring außerdem bekannt, dass sich die Stromversorger in Baden-Württemberg ab sofort von der Genehmigungspflicht befreien lassen können. Sie brauchen ihre Tarife dem Wirtschaftsministerium nur noch anzuzeigen. Döring hält die Genehmigungspflicht für überholt, da die Kunden seit der Liberalisierung mit zahlreichen Sonderangeboten umworben werden, die ohnehin keiner Genehmigung bedürfen und in der Regel günstiger sind als die behördlich genehmigten Tarife.
Die baden-württembergische Vorgriffsregelung
ist nach Ansicht des Wirtschaftsministeriums rechtlich nicht angreifbar.
In einem Schreiben an die Stromversorger des Landes wies Döring
aber darauf hin, dass auch bei der Befreiung von der Genehmigungspflicht
die allgemeinen Tarifbildungsgrundsätze zu beachten seien.
Ebenso seien die Tarife nach wie vor an der Bundestarifordnung
auszurichten (z.B. Angebot von Pflichttarif und Schwachlastregelung,
Bekanntmachungspflichten).