Februar 2005

050202

ENERGIE-CHRONIK


Kartellamt billigt Verkauf von RWE Umwelt unter Auflagen

Der im September 2004 vereinbarte Verkauf des größten Teils der RWE Umwelt AG an die Rethmann Entsorgungs AG & Co. KG (040909 ) wurde am 24. Februar vom Bundeskartellamt freigegeben. Allerdings muß der Erwerber, der sich seit Jahresanfang Remondis nennt, etliche Unternehmensbeteiligungen, Anlagen und Sammelverträge verkaufen, um marktbeherrschende Stellungen in den Bereichen Sammlung und Transport von Altglas, Aufbereitung von Altglas, Verwertung von Kühl- und Gefriergeräten zu vermeiden. Unter anderem muß sich Remondis von seiner Beteiligung am Entsorgungskonzern Interseroh AG trennen.

Schon vor der Unterzeichnung des Verkaufsvertrags am 28. September 2004 waren rund 30 Prozent des Geschäftsvolumens ausgegliedert worden, um erkennbare kartellrechtliche Probleme zu vermeiden. Sie verbleiben vorläufig bei RWE, werden aber nicht mehr zum Kerngeschäft gerechnet und sollen in den nächsten drei Jahren ebenfalls verkauft werden.

RWE will sich fortan auf Strom, Gas und Wasser konzentrieren

Der RWE-Konzern zieht damit einen vorläufigen Schlußstrich unter seine Aktivitäten in die Entsorgungsbranche, die er als Teil einer "Diversifikationsstrategie" wie andere Stromkonzerne Anfang der neunziger Jahre forciert hatte (921007, 931022). Auch nach der Rückbesinnung aufs Kerngeschäft mit Energie (990506) blieb die Umweltsparte Bestandteil des sogenannten "Multi Utilities"-Konzeptes (000810) und eine der Führungsgesellschaften unter dem Dach der RWE-Holding (030604). Erst vor einem Jahr verkündete dann der neue Konzernchef Harry Roels, daß auch die Umweltsparte nicht mehr zum Kerngeschäft zähle und verkauft werden solle (040205). "Der Abschluss dieser Transaktion ist ein bedeutender Schritt für RWE", erklärte jetzt Roels zum Freigabebeschluß des Bundeskartellamts, "da damit die Fokussierung auf die Kerngeschäftsfelder Strom, Gas und Wasser abgeschlossen ist".

Kartellamt beobachtet Oligopolisierung der Entsorgungsmärkte

Rethmann/Remondis war bisher die Nummer zwei nach der RWE Umwelt AG und rückt durch deren Erwerb zum unumstrittenen Branchenführer auf. Nach Ansicht von Kartellamtspräsident Ulf Böge gewährleisten die verhängten Auflagen, "dass die Fusion in vielen Bereichen nicht zu stärkeren Marktpositionen führt, als sie vor dem Zusammenschluss bereits einer der Beteiligten jeweils hatte". Das Vorhaben sei daher nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) freizugeben. Dennoch sehe das Amt die zunehmende Konzentrationstendenz in der Entsorgungswirtschaft mit Sorge. Zum einen stünden die restlichen 30 Prozent des inländischen Umsatzvolumens von RWE Umwelt unmittelbar zum Verkauf. Zum anderen sei zu befürchten, dass nicht zum Zuge gekommene Wettbewerber sich zu "Aufholfusionen" gegenüber dem neuen Marktführer gedrängt sehen könnten. "Bereits jetzt weisen zahlreiche Entsorgungsmärkte eine Tendenz zur Oligopolisierung auf, die durch die zahlreichen Verflechtungen innerhalb der Branche gefördert wird", erklärte Böge.