April 2000

000401

ENERGIE-CHRONIK


Kartellbehörden befürchten Duopol infolge der geplanten Großfusionen

Die Wettbewerbsbehörden in Berlin und Brüssel haben ihre seit längerem bekannten Vorbehalte gegenüber den geplanten Fusionen von RWE/VEW und Veba/Viag (000303) nun auch offiziell vorgetragen. Am 14.4. verkündeten Bundeskartellamts-Präsident Ulf Böge und EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti fast gleichlautend, dass durch die Fusionen ein Duopol entstünde, das den Wettbewerb auf dem deutschen und europäischen Strommarkt behindern würde. Beide Wettbewerbsbehörden haben ihre Prüffrist bis zum 19.6. verlängert (Börsen-Zeitung, 15.4.; Tagesspiegel, 15.4.; NZZ, 15.4.).

Wie das Bundeskartellamt am 14.4. mitteilte, will es die geplanten Zusammenschlüsse nur zulassen, wenn sich die Unternehmen zu "wettbewerbsverbessernden Maßnahmen" bereit erklären. Andernfalls drohe ein marktbeherrschendes Duopol aus den Gruppierungen RWE/VEW und Veba/Viag. Über die ihnen zugehörigen Energieversorger RWE Energie/VEW Energie und PreussenElektra/Bayernwerk verfügten die genannten Unternehmen über 100 Beteiligungen an kommunal geprägten Regionalversorgern und Stadtwerken. Das Duopol beeinflusse damit einen Marktanteil von über 70 % im Großkundengeschäft und über 55 % im Kleinkundengeschäft. Die nächstgrößeren Wettbewerber erreichten nur Marktanteile von weniger als 10 %. Der Marktanteil der neu in den Markt eingetretenen Wettbewerber liege insgesamt unter 2 %. Der Rest entfalle auf mehrere hundert Stadtwerke. Beim Stromhandel liege der Marktanteil des Duopols sogar bei 85 %. Überdies kontrolliere es weitgehend die inländischen Erzeugungskapazitäten (mehr als 80 %) und als Eigentümer des Großteils der Netzverbindungen zum Ausland zudem die Importmöglichkeiten.

Am 26.4. äußerte das Bundeskartellamt zusätzlich Bedenken wegen einer marktbeherrschenden Stellung, die durch die Fusion von RWE und VEW auf einigen Entsorgungsmärkten entstehen würden.