Juni 2000

000603

ENERGIE-CHRONIK


Brüssel genehmigt Fusion Veba/Viag mit den erwarteten Auflagen

Die EU-Kommission hat am 13.6. die geplante Fusion der beiden Konzerne Veba und Viag zu einem neuen Unternehmen namens E.ON genehmigt. Die damit verbundenen Auflagen entsprechen den Erwartungen: Vor allem müssen sich beide Konzerne aus dem ostdeutschen Verbundunternehmen Veag und dessen Braunkohle-Lieferanten Laubag zurückziehen. Weitere Auflagen sind die Abgabe von Beteiligungen an VEW, Bewag und HEW sowie der Verzicht auf die Erhebung des zusätzlichen Transportentgelts, das die neue Verbändevereinbarung in gewissen Fällen bei der Netznutzung vorsieht. Außerdem muss die Veba einen Teil der Kapazität ihrer HGÜ-Stromkupplung mit Dänemark für Konkurrenten freimachen, um Stromimporte aus Skandinavien zu erleichtern.

RWE muss sich auch von Envia trennen

Gleichzeitig gab das Bundeskartellamt bekannt, dass es die Überprüfung der geplanten Verschmelzung von RWE und VEW in den Bereichen Strom und Versorgung abgeschlossen habe und diese Fusion genehmigen wolle, sobald einige noch offene Fragen zur Gasdurchleitung geklärt sind. Auch hier entsprechen die Auflagen den bekannten Einwänden, die das Bundeskartellamt und die EU-Kommission zur Vermeidung eines "Duopols" in der deutschen Stromwirtschaft bereits vorgetragen haben (000401). Außer dem Rückzug aus Veag/Laubag, der kapitalmäßigen Entflechtung mit Unternehmen des neuen E.ON-Konzerns und dem Verzicht auf das Zwei-Zonen-Modell bei der Durchleitung (000403) verlangt das Kartellamt allerdings auch die Aufgabe der 63prozentigen RWE-Beteiligung am ostdeutschen Regionalversorger Envia Energie Sachsen Brandenburg AG, der im vorigen Jahr aus den früheren ostdeutschen Regionaltöchtern der RWE Energie gebildet wurde (990502). Das Bundeskartellamt will offenbar über den Verkauf der Envia dem ostdeutschen Verbundunternehmen Veag zum Einstieg ins Endkundengeschäft verhelfen (NZZ, 14.4.; Börsen-Zeitung, 3.6. u. 14.6.).

Die Aktionäre von VEW und RWE haben der Fusion beider Unternehmen am 27.6. bzw. 29.6. erwartungsgemäß zugestimmt (Handelsblatt, 28.6. u. 30.6.).