Juli 2000

000712

ENERGIE-CHRONIK


Veag erneut zur Durchleitung verurteilt

Das Berliner Landgericht hat das ostdeutsche Verbundunternehmen Veag erneut zur Durchleitung verpflichtet. Geklagt hatten die Verbund AG (Wien) und die KOM-Strom AG (Leipzig), die neuerdings zu den Stromlieferanten der Stadtwerke Leipzig gehören (991107). Wenige Wochen zuvor hatte das Landgericht bereits einer ähnlichen Klage der Fortum Energie stattgegeben (000612) und dies damit begründet, dass eine Verweigerung der Durchleitung unter Berufung auf die Braunkohleschutzklausel nur in begründeten Ausnahmefällen möglich sei (Berliner Zeitung, 26.7.).